Feststellanlagen


Damit sich im Brandfall der Rauch und die Flammen nicht ungehindert im Objekt ausbreiten können, müssen die Türen zwischen den baulichen Brandabschnitten immer geschlossen sein.

Dem steht der Wunsch vieler Nutzer gegenüber, sich möglichst unbehindert zu bewegen und Türen offen stehen zu lassen. Der berühmt berüchtigte Holzkeil unter dem Türblatt oder die Schlaufe an der Türklinke sind verboten.

Eine [popup_anything id=“401″] hält die Rauch- und Brandschutztüren elektrisch offen (z.B. [popup_anything id=“731″]) und schließt sie im Brandfall automatisch, wie es den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entspricht.

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