Fluchttürsteuerung
In den Landesbauordnungen ist festgelegt, dass sich Türen in Fluchtwegen immer über das Betätigen der Klinke öffnen lassen müssen – auch wenn die Tür verschlossen ist.
Damit besteht natürlich die Gefahr eines Missbrauches, der durch die Installation eines [popup_anything id=“402″] verhindert wird. Logischerweise können berechtigte Personen oder auch andere zu vorgegeben Zeiten die Tür ohne Alarm öffnen. Die bauordnungsrechtlichen Forderungen werden eingehalten und Komfort und Sicherheit für den Nutzer gewährleistet.
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